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Zusammenfassung

Quelle: Energie-zentralschweiz Zusammenfassung (23. August 2022)

Umsetzung Kantone

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Muken2014

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Anpassung winterlicher Wärmeschutz der Gebäudehülle

Umbau, Bestand

1,5 * QH,li_Neubauten (bisher 1,25)

Gebäudekategorie Name QH,li0 ΔQH,li PH,li
- - [kWh/m2] [kWh/m2] [W/m2]
I Wohnen MFH 13 15 20
II Wohnen EFH 16 15 25
III Verwaltung 13 15 25
IV Schulen 14 15 20
V Verkauf 7 14
VI Restaurants 16 15
VII Versammlungslokale 18 15
VIII Spitäler 18 17
IX Industrie 10 14
X Lager 14 14
XI Sportbauten 16 14
XII Hallenbäder 15 18

Einzelanforderungen an die Wärmedämmung

Bauteile Aussenklima unbeheizt,
2m im Erdreich
Opake (lichtundurchlässige) Bauteile:
Dach, Decke, Wand, Boden
0.17 0.25
Fenster, Fenstertüren 1.0 1.3
Türen 1.2 1.5
Tore (Türen grösser als 6 m2) 1.7 2.0
Storenkasten 0.5 0.5
Bauteile Aussenklima unbeheizt,
2m im Erdreich
Opake (lichtundurchlässige) Bauteile:
Dach, Decke, Wand, Boden
0.25 0.25
Fenster, Fenstertüren 1.0 1.0
Türen 1.2 1.2
Tore (Türen grösser als 6 m2) 1.7 1.7
Storenkasten 0.5 0.5

Grenzwert Neubau

Info

Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten. Als Weiterentwicklung der bisherigen als „80/20-Regel“ ist abhängig von der Gebäudekategorie ein Grenzwert für den gewichteten Energieverbrauch fü r Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung einzuhalten. Diese Anforderung gilt für Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten.

Gebäudekategorie Grenzwert für Neubauten EHLWK [kWh/m2]
I Wohnen MFH 35
II Wohnen EFH 35
III Verwaltung 40
IV Schulen 35
V Verkauf 40
VI Restaurants 45
VII Versammlungslokale 40
VIII Spitäler 70
IX Industrie 20
X Lager 20
XI Sportbauten 25
XII Hallenbäder keine Anforderung an EHLWK

Standardlösungen Einzelbauteilnachweis

Id Gebäudehllüe A B C D E F G
Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser Automatische Holzfeuerung Erdwärme aus KVA, ARA o. ern. Energien Elektr. Wärmepumpe Aussenluft Stückholzfeuerung GasbetriebeneWärmepumpe Fossiler Wärmeerzeuge
1 - Opake Bauteile gegen aussen 0,17 W/m2K
- Fenster 1,00 W/m2K
- Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL)




2 - Opake Bauteile gegen aussen 0,17 W/m2K
- Fenster 1,00 W/m2K
- Th. Solaranlage für WW, mind. 2% der EBF





3 - Opake Bauteile gegen aussen 0,15 W/m2K
- Fenster 1,00 W/m2K



4 - Opake Bauteile gegen aussen 0,15 W/m2K
- Fenster 0,80 W/m2K




5 - Opake Bauteile gegen aussen 0,15 W/m2K
- Fenster 1,00 W/m2K
- Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL)
- Th. Solaranlage für WW mit mind. 2% der EBF






6 - Opake Bauteile gegen aussen 0,15 W/m2K
- Fenster 0,80 W/m2K
- Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL)
- Th. Solaranlage für H+WW, mind. 7% der EBF







Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Bei Neubauten wird verlangt, dass jedes Gebäude einen angemessenen Anteil des Stromverbrauchs durch eine Eigenproduktion abdeckt. Zertifikate werden nicht angerechnet. Welche Art der Stromerzeugung eingesetzt wird, ist freigestellt. In der Regel dürften Photovoltaikanlagen (PV) eingesetzt werden. Eine Ersatzabgabe ist möglich. Die Höhe der Abgabe und deren Modalitäten legt der Kanton fest.

  • Zu installierende elektrische Leistung: 10 \(W_{peak} / m^2 * EBF\)`
  • Maximal erforderliche Leistung: 30 \(kW_{peak}\)

Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz

Info

Der Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessels schafft Gelegenheit, um einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Dies kann mit insgesamt 11 Standardlösungen umgesetzt werden. Die einfachste ist eine thermische Solaranlage.

Id Beschreibugn
SL 1 Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung (Mindestfläche 2% der EBF)
SL 2 Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und erneuerbarer Energie für Warmwasser
SL 3 Elektr. Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft (Heizung, Warmwasser, ganzjährig)
SL 4 Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe (Heizung und Warmwasser, ganzjährig)
SL 5 Fernwärmeanschluss Anschluss (KVA, ARA oder erneuerbaren Energien)
SL 6 Wärmekraftkopplung (elektr. Wirkungsgrad min. 25%, min. 60% des Wärmebedarf für Heizung/WW)
SL 7 Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage (mind. 5 WPeak / m2 EBF)
SL 8 Ersatz der Fenster (U-Wert best. Fenster ≥ 2,0 W/m2K, U-Wert Glas neue Fenster ≤ 0,7 W/m2K)
SL 9 Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach (U-Wert bestehende Bauteile ≥ 0,6 W/m2K, U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/m2K, Fläche mind. 0,5 m2 pro m2 EBF)
SL 10 Wärmeerzeugung mit erneuerbarer Energie (mind. 25% Wärmeleistung) und Spitzenlastkessel fossil
SL 11 Neueinbau kontrollierte Wohnungslüftung (WRG-Wirkungsgrad mind. 70%